Unparteiisch, gewissenhaft, ständige Weiterbildung
Die besondere Verpflichtung, den Beruf unparteiisch und gewissenhaft auszuüben, und die langjährige sachverständige Mitarbeit von Dipl.-Ing. Dirk Blaurock im Arbeitskreis Flächendefinition der gif – Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. führen zu ständiger und aktueller Weiterbildung und besonderer Qualifizierung in diesem Aufgabenbereich.
Dies geschah in besonderem Maße auch bei der direkten Mitwirkung an den Definitionen und Festlegungen für die aktuelle Richtlinie der gif vom Februar 2023 für Mietflächen für Gebäude (MF-GIF), aber auch für die Vorgänger-Richtlinien von 2017 und 2012 für Mietflächen für gewerblichen Raum (MFG, MF/G) und auch für die Richtlinien der gif von 2012 für Mietflächen für Wohnraum (MF/W) und für Verkaufsflächen im Einzelhandel (MF/V).
Herr Blaurock war als Mitglied der gif-Kompetenzgruppe Flächendefinition ebenfalls beteiligt an der Formulierung von Stellungnahmen zur Novellierung der DIN 277 im Januar 2016 und im August 2021.
Er ist ferner benannt als einer der Verantwortlichen für die deutsche Übersetzung in Internationale Flächenermittlungsstandards für Immobilien: Bürogebäude (IPMS – International Property Measurement Standards: Office Buildings), deutsch veröffentlicht im Juni 2015, und ebenfalls benannt als einer der Verantwortlichen für die zugehörigen Anwendungshinweise in Deutschland, veröffentlicht im November 2015.
Mitarbeit in der Kompetenzgruppe Flächendefinition seit 2004
Siehe hierzu Beschreibung auf der Seite www.gif-ev.de im Bereich der Kompetenzgruppe Flächendefinition:
Die Kompetenzgruppe untersucht am Markt praktizierte Verfahren zur Definition von (Miet-) Flächen, ermittelt den Bedarf für die Schaffung neuer Standards und entwickelt entsprechende Richtlinien, die die Geschäftsprozesse der Immobilienwirtschaft unterstützen.
… Die Mitglieder der Kompetenzgruppe Flächendefinition sind maßgeblich an der Erarbeitung der verschiedenen Standards und den Maßnahmen zur Implementierung in Deutschland beteiligt.
Herr Blaurock arbeitet seit 2004 ununterbrochen an den Flächendefinitionen der gif mit.
Sachverständiger gif MF-G-Richtlinie seit 2006
Gemäß Beschluss des Vorstandes der gif-Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. vom 18.09.2006 zum Arbeitskreis Flächendefinition ist Dipl.-Ing. Dirk Blaurock „Sachverständiger gif MF-G-Richtlinie“ (Mietflächen für gewerblichen Raum).
Als Sachverständiger gif auch Anfertigung von Schiedsgutachten und gutachterlichen Stellungnahmen für die gif zur Mietflächenfestlegung nach gif-Richtlinie und zeitweise Übernahme der gif-Hotline für Fragen zur Anwendung der Mietflächen-Richtlinien der gif. Aktuell wird Herr Blaurock bei entsprechender Anfrage an die Kompetenzgruppe Flächendefinition der gif als ein „Experte“ benannt.
Herr Blaurock ist benannt in den neuen Richtlinien der gif als Mitglied der Kompetenzgruppe Flächendefinition und hat in dieser Eigenschaft auch die seit August 2013 auf der Website der gif veröffentlichten Antworten zu FAQs – häufig gestellten Fragen mit formuliert.
Langjährige Erfahrung bei Aufmaß, Analyse und Dokumentation von Mietflächen seit 1997
Unser Büro hat seit 1997 vielfältige Erfahrungen bei der Erstellung von Mietflächennachweisen nach den unterschiedlichen Vorschriften und Richtlinien, was bei den Referenzen dokumentiert ist.
Hierzu gehören neben der vollständigen Ermittlung von Mietflächen aus Plänen oder aus örtlichem Aufmaß auch die Prüfung und Analyse von vorhandenen Mietflächenberechnungen, stichprobenartige Flächenberechnungen für ausgewählte Teilbereiche, aber auch gutachterliche Stellungnahmen und detaillierte Beratungen.
Optimierung von Mietflächen nach gif-Richtlinie MF-GIF
Wenn eine Optimierung der Mietflächen bei der Entwicklung, Realisierung und Nutzung von gewerblich vermieteten Gebäuden erreicht werden soll, ist eine genaue Kenntnis der einzelnen Definitionen und deren Zusammenwirken in der Richtlinie MF-GIF von Vorteil.
Hierbei können wir Sie in vielfältiger Weise mit dem erworbenen speziellen Sachverstand und unserer langjährigen Erfahrung bei Flächendefinitionen in Deutschland unterstützen.
Aufmaß nur durch qualifizierte Vermesser
Die Arbeiten zur Mietflächenermittlung werden ausnahmslos durch Vermessungsingenieure oder ausgebildete Vermessungstechniker durchgeführt. Gründe hierfür sind:
- Schnelle und korrekte Erfassung auch schwieriger Geometrie vor Ort
- Einmalige, nur kurzzeitige Störung der Mieter
- Sachgerechte, qualifizierte Bearbeitung im Innendienst