Grundstücks- / Katastervermessung
Die Standortreduzierung der hessischen Katasterämter auf insgesamt sieben Bodenmanagementbehörden (Limburg integriert u. a. die Katasterämter Frankfurt, Bad Homburg und Hofheim) hat dazu geführt, dass eine flächenhafte Versorgung mit Katastervermessungen und Katasterleistungen in Hessen verstärkt durch die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure erfolgt. Unser Büro trägt hierzu vor allem im Rhein-Main-Gebiet bei.
Die Seiten dieser Rubrik enthalten Informationen zu den wichtigsten Themen im Bereich Grundstücksvermessung und Katastervermessung.
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI)
Der ÖbVI ist kompetenter Partner in allen Fragen des Vermessungswesens. Er ist ein mit öffentlichen Vermessungsaufgaben Beliehener und zugleich freiberuflich tätiger Unternehmer. Damit kann er einerseits hoheitliche Vermessungen im Kataster durchführen, Beurkundungen...
Bodenordnung
Bodenordnungsmaßnahmen haben das Ziel, einen vorhandenen Grundstücksbestand so umzugestalten, dass entsprechend dem Bau- und Planungsrecht zweckmäßig gestaltete, neue Grundstücke entstehen. Sie werden in Hessen von den Städten und Gemeinden in eigener Verantwortung...
Grundstücksgrenzen
Liegenschaftskataster und Grundbuch Das Liegenschaftskataster weist den Verlauf der Grundstücksgrenzen verbindlich nach und liefert die Bezeichnung und Beschreibung der Grundstücke. Das Grundbuch hat die Aufgabe, das Eigentum an Grundstücken zu sichern und die...
Grundstücksteilung
§ 19 (1) Baugesetzbuch (BauGB): Die Teilung eines Grundstückes ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder sonst wie erkennbar gemachte Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder als...
Lageplan / Bauantrag
Liegenschaftsplan (ehemals Lageplan zum Bauantrag) Der Liegenschaftsplan (ehemals Lageplan zum Bauantrag) ist ein wesentlicher Bestandteil der Bauvorlagen (§ 69 Abs. 2 HBO - Hessische Bauordnung). Im Bauvorlagenerlass vom 20.01.2022 sind hierzu die Anforderungen...
Gebäudeabsteckung
In § 75 Absatz 2 der Hessischen Bauordnung (HBO) vom 28.05.2018 wird geregelt: "Vor Baubeginn muss die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein. Ist nach den Bauvorlagen Grenzbebauung vorgesehen oder die Lage des Gebäudes auf dem...
Gebäudeeinmessung
In § 21 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGG) von 2007 heißt es sinngemäß: Wird ein im Liegenschaftskataster nachzuweisendes Gebäude neu errichtet oder im Grundriss verändert, haben die betreffenden Gebäudeeigentümer bis zur Fertigstellung des...