Ingenieur­ver­mes­sung

Techni­sche Vermes­sungen, die im Zusam­men­hang mit der Projek­tie­rung, Ausfüh­rung, Abnahme und späteren überwa­chung von Bauwerken erfor­der­lich sind, werden als Ingenieur­ver­mes­sung bezeichnet.

  • Topogra­phi­sche Bestandserfassung 

Topogra­phi­sche Vermes­sungen nach Lage und Höhe zur Schaf­fung eines aktuellen CAD-Bestands-Lageplanes für den gesamten Planungsbereich.

  • Digitales Gelän­de­mo­dell und Geländeschnitte 

Auf der Grund­lage der topogra­phi­schen Bestands­er­fas­sung Herstel­lung eines Digitalen Geländemodells.

Anfer­tigen von Gelän­de­schnitten als Längs- und Querprofile.

  • Objekterfassung 

Geome­tri­sche Objekt­er­fas­sung, um Objekte in Lage, Größe, Orien­tie­rung und Form zu erfassen, teils unter Berück­sich­ti­gung einer aufga­ben­ge­mäßen Generalisierung.

Kunden­ge­rechte Aufbe­rei­tung und Darstel­lung, z.B. in Form von Plänen und Ansichten.

 

  • Geodä­ti­sche Beweissicherungsmessungen 

Geodä­ti­sche Beweis­si­che­rungs­mes­sungen dienen zur vorsorg­li­chen Beweis­auf­nahme bei ggf. drohendem Verlust des Beweis­mit­tels und damit zur Klärung von Haftungs­fragen oder Fragen der Schadensregulierung.

Bei diesen techni­schen Vermes­sungen handelt es sich um die lage- und/​oder höhen­mä­ßige Erfas­sung eines Zustandes oder die Erfas­sung von zeitab­hän­gigen Verän­de­rungen und deren Dokumentation.

Die Festle­gung des erfor­der­li­chen Umfanges der geodä­ti­schen Beweis­si­che­rungs­maß­nahmen und des Meßpro­grammes erfolgt in Abstim­mung mit Bausach­ver­stän­digen, Boden­gut­ach­tern und Bauherrn.

Die geodä­ti­sche Beweis­si­che­rung beginnt mit der Nullmes­sung zur Dokumen­ta­tion des Urzustandes vor Beginn der Bautätigkeit.

  • Verbaukontrollen 

Techni­sche Vermes­sungen bei großen und/​oder tiefen Baugruben zur Erfas­sung von mögli­chen Bewegungen des Verbaus in Richtung zur Baugrube. Hierzu werden bereits frühzeitig dauer­hafte Bezugs­punkte am Verbau­kopf festge­legt, die in Abhän­gig­keit vom Baufort­schritt der Baugrube regel­mäßig auf Verän­de­rungen in der Lage und/​oder Höhe bestimmt werden.

 

  • Grobabsteckung 

Abste­ckung mit minderer Genau­ig­keit zur Markie­rung des Berei­ches für die Holzung, Räumung und den Aushub. Die abgesteckten Eckpunkte werden durch Holzpfähle markiert und dienen auch zur Orien­tie­rung für die lagerich­tige Erstel­lung der Schnur­ge­rüste durch die Baufirma.

  • Feinabsteckung 

Abste­ckung der wesent­li­chen Bauwerk­sachsen auf die bauseits erstellten Schnur­ge­rüste im Baustellenvermessungssystem.

  • Geschoß­ab­ste­ckung, Achsab­ste­ckung, Antragen von Bauachsen 

Die übertra­gung des Baustel­len­ver­mes­sungs­sys­temes erfolgt mittels Innen- oder Außen­lo­tung auf die oberen Geschosse. Die Außen­lo­tung erfolgt mit dem elektro­op­ti­schen Tachy­meter und erfor­dert deshalb, in Abhän­gig­keit von der Gebäu­de­höhe, den entspre­chenden Meßraum. Da dieser erfah­rungs­gemäß nicht vorhanden ist, erfolgt in der Regel die übertra­gung des Baustel­len­ver­mes­sungs­sys­temes mit der bautech­ni­schen Innen­lo­tung und entspre­chendem Spezi­al­in­stru­men­ta­rium (Lotlaser usw.).

Nach übertra­gung des Baustel­len­ver­mes­sungs­sys­temes im ersten Schritt in das jewei­lige Geschoß erfolgt dann anschlie­ßend im zweiten Schritt die Abste­ckung und Vermar­kung der Bauachsen im betrof­fenen Geschoß.

  • Höhen­über­tra­gung und Höhenantrag 

Vermes­sungs­tech­ni­sche Höhen­über­tra­gung und Höhen­an­trag (Höhen­fest­punkt) als Höhen­be­zugs­punkt für die Festle­gung der Höhen­lage des Objekts.

Sollen sich die Höhen­an­gaben auf das amtliche Höhen­system NHN-Normal­hö­hen­null beziehen, vermarkt man in der Nähe des geplanten Bauwerks einen oder mehrere Höhen­fest­punkte und bestimmt sie durch Festpunkt­ni­vel­le­ment mit Anschluß an mindes­tens zwei Höhen­fest­punkte des amtli­chen Höhennetzes.

 

  • Höhen­mes­sungen, Höhen­ab­ste­ckungen, Meterrisse 

Höhen­über­tra­gungen und Bestim­mung von Höhen an und in Bauwerken.

Markie­rung von Meter­rissen in den einzelnen Geschossen des Bauwerks. Mit dem Meter­riss wird jeweils die Nennlage der Oberkante Fertig­fuß­boden gekennzeichnet.

Der Meter­riss dient auch als Geschoß­hö­hen­marke im Gebäu­de­hö­hen­system, das meist als Bezugs­ho­ri­zont die Oberfläche des Fußbo­dens im Erdge­schoß benutzt (Bau-Null).

  • Lotungsmessungen 

Unter Lotung versteht man das Einweisen von Punkten in die Lotlinie ober- oder unter­halb eines gegebenen Punktes bzw. die Bestim­mung von Größe und Richtung der Abwei­chungen vorhan­dener Punkte von der Lotlinie.

Im Hochbau wird die Lotung angewandt zur übertra­gung von Bezugs­punkten im Baustel­len­ver­mes­sungs­system von unten auf die jewei­lige Bauhöhe, um damit die Achsab­ste­ckungen in der aktuellen Bauhöhe durch­führen zu können.

  • Deformationsmessungen 

Techni­sche Vermes­sungen mit dem Zweck, geome­tri­sche Verän­de­rungen an und von Bauwerken oder zwischen Bauwerks­teilen zu erfassen, werden als Defor­ma­ti­ons­mes­sungen bezeichnet.

Zur Erfas­sung der Defor­ma­tionen müssen am Objekt geeig­nete Punkte ausge­wählt und vermarkt werden, die die Defor­ma­tionen in vollem Umfang erkennen lassen. Sie müssen unmit­telbar mit dem Bauwerk verbunden sein.

 

  • Erdmas­sen­er­mitt­lungen auf der Grund­lage vorhan­dener techni­scher Vermessungen 

Erstel­lung eines digitalen Gelän­de­mo­dells mit Dreiecks­ver­ma­schung. Die durch die Erdober­fläche bedingte Begren­zungs­fläche wird als Ebene durch die drei Punkte des jewei­ligen Dreiecks angenommen.

Verschnei­dung auf eine belie­bige Bezugs­ebene. Ermitt­lung von Auftrags­massen und Abtrags­massen aus Differenzbildungen.

Die Grenzen und die Horizonte verschie­dener Erdstoff­arten lassen sich, wenn sie meßtech­nisch erfaßt wurden, entspre­chend berücksichtigen.

Die Genau­ig­keit der Erdmas­sen­be­rech­nung kann dem jewei­ligen Zweck durch entspre­chende Verän­de­rung der Maschen­weite des Berech­nungs­ras­ters angepaßt werden.

  • Bezugs­mes­sungen von unter­ir­di­schen Bauwerken zu oberir­di­schen Bauwerken 

Techni­sche Vermes­sungen zur Dokumen­ta­tion der Lage von unter­ir­di­schen Bauwerken zu oberir­di­schen Bauwerken.

  • Bauwerksüberwachung 

Die vermes­sungs­tech­ni­sche Bauwerks­über­wa­chung kann erfor­der­lich werden, wenn Verfor­mungen des Objekts zu Belas­tungen führen, die die Sicher­heit gefährden, zur Beein­träch­ti­gung der Funkti­ons­si­cher­heit führen oder wenn das Objekt auf geolo­gisch ungüns­tigem Unter­grund steht.

Hiervon abhängig müssen ein geeig­netes Beobach­tungs­system mit Meßpunkten am Objekt und im Baugrund festge­legt, ein Meßpro­gramm aufge­stellt und eine Aussage zu mögli­chen Genau­ig­keiten getroffen werden.

  • Weitere Ingenieur­ver­mes­sungen

Vermes­sungs­lö­sungen für weitere indivi­du­elle Aufgabenstellungen.