Aufmaß, Berechnung und Dokumentation von Mietflächen für Handelsräume geschahen häufig nach der Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für Handelsraum (MF-H) von der gif – Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.
Diese Richtlinie wurde von der gif in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verband Chartered Surveyors DVCS e.V., dem German Council of Shopping Centers e.V. und dem DIN Normenausschuß Bau DIN 277 entwickelt. Sie basierte auf der DIN 277 und sollte durch klare marktgerechte Regelungen die Mietflächen einheitlich und reproduzierbar definieren. Seit Einführung der MF-B im Jahr 1996 hat das sog. Frankfurter Aufmaß an Bedeutung verloren.
Die MF-H von der gif wurde zum 01.11.2004 durch die Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF-G) abgelöst (siehe auch gif Richtlinie MF-G ).
Referenzen für die MF-H nach der gif:
Schillerhaus
Schillerstraße, Frankfurt am Main
- 4 Bauteile mit bis zu 9 Geschossen, ca. 13.800 qm Mietfläche
- Mietflächenaufmaß und Nachweis Mietflächen nach der MF-H von der gif
- GIF-Flächenaufmaß und Angabe Mietfläche nach der MF-B von der gif
- örtliche Vermessung und Berechnung Wohnfläche nach der II.BV
Westhafen Bürogebäude
Speicherstraße, Frankfurt am Main
- 9 Geschosse, ca. 10.300 qm Mietfläche
- Vermessung GIF-Flächen und Nachweis Mietflächen nach der MF-H von der gif
- örtliches Aufmaß und Ermittlung Mietfläche nach der MF-B von der gif