Liegenschaftsplan (ehemals Lageplan zum Bauantrag)
Der Liegenschaftsplan (ehemals Lageplan zum Bauantrag) ist ein wesentlicher Bestandteil der Bauvorlagen (§ 69 Abs. 2 HBO – Hessische Bauordnung). Im Bauvorlagenerlass vom 20.01.2022 sind hierzu die Anforderungen geregelt.
Der Liegenschaftsplan besteht aus einem aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte und muss außer dem Baugrundstück die benachbarten und die sonstigen für die öffentlich-rechtliche Beurteilung bedeutsamen umliegenden Grundstücke sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen enthalten. Der Liegenschaftsplan basiert auf den Daten des Liegenschaftskatasters und sollte daher durch einen Sachverständigen für Vermessungswesen gefertigt werden, der kompetent mit diesen Daten umgehen kann.
In Abstimmung mit dem Architekten, der das Gebäude detailliert plant, wird im Liegenschaftsplan die Lage des Projekts innerhalb des Grundstücks maßstabsgerecht eingetragen mit Angabe der Außenmaße und Vermaßung im Grundstück.
Für die Beurteilung und Genehmigung des Bauvorhabens sind außerdem der amtliche Planungsstand gemäß Bebauungsplan (Baufenster) vermaßt einzutragen und die Höhenlage des Baugrundstückes nach örtlicher Vermessung darzustellen.
In einem Ortsvergleich für das Baugrundstück und die Nachbargrundstücke wird die Übereinstimmung des in der Liegenschaftskarte nachgewiesenen Inhaltes mit den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen überprüft. Fehlende Objekte werden vor Ort erfasst und im Liegenschaftsplan ergänzt.
Je nach Lage und Verhältnissen auf dem Baugrundstück können weitere planungsrelevante Erfordernisse auftreten, wie z. B.:
- Nachweis des relevanten Baumbestandes gemäß Baumschutzsatzung
- Angabe von First- und Gesimshöhen benachbarter Bebauung
- Höhenaufnahmen als Grundlage für Abstandsflächenberechnungen und -nachweise
- Nachweis von Straßenlaternen, Kanaldeckeln, Wasserschiebern und weiteren topographischen Elementen, die für die Planung der Ver- und Entsorgung bedeutsam sein können
CAD-Bestands-Lageplan für Planungszwecke
Häufig wünscht der Architekt zu Beginn der Planung einen CAD-Bestands-Lageplan für Planungszwecke, um hiermit eine hohe Planungssicherheit zu erreichen.
Nach einer detaillierten Abstimmung – auch vor Ort – zum erforderlichen Leistungsumfang zwischen planendem Architekt und ÖbVI finden die örtlichen Vermessungen statt. Hierbei werden insbesondere die für die Planung relevanten Elemente und Anschlüsse nach Lage und Höhe in einem einheitlichen Bezugssystem aufgemessen.
Außerdem findet eine Auswertung der Zahlennachweise des Liegenschaftskatasters statt, die die Grenzen des Baugrundstückes maßlich festlegen. Dies ist insbesondere erforderlich, da die Darstellung in der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) wegen ihrer unterschiedlichen Entstehung häufig für Planungszwecke zu ungenau ist und erst nach der Auswertung der Zahlennachweise aus dem Liegenschaftskataster die genauen Grundstücksmaße angegeben werden können.
Abweichungen der Lage von Grundstücksgrenzen und Gebäuden gegenüber der Darstellung in der ALK von bis zu einem halben Meter sind keine Seltenheit. Gerade für Planungen können die CAD-Daten der ALK teilweise sehr trügerisch sein, da man, je nach Einstellung in der Software, z.B. die Strecke zwischen zwei Hausecken bis auf vier Stellen nach dem Komma angezeigt erhält, dabei aber nicht erkennen kann, daß genau diese zwei Hausecken nur durch Einscannen oder durch Digitalisieren einer analogen Karte in die ALK hineingekommen sind – und damit eine erhebliche Lageungenauigkeit besitzen ! Ohne Kenntnis der Entstehung der ALK im jeweiligen Messungsgebiet sind die Daten daher nur mit Vorbehalt zu verwenden und nicht für eine cm-scharfe Planungsgrundlage geeignet.
Die sachgerechte Anfertigung eines CAD-Bestands-Lageplanes verhindert manche überraschende Erkenntnis bei der Bauausführung. Im Hinblick auf die tatsächliche Größe eines Grundstückes oder einer Baulücke werden so zeitaufwendige und kostenträchtige Umplanungen vermieden.