Der ÖbVI ist kompetenter Partner in allen Fragen des Vermessungswesens. Er ist ein mit öffentlichen Vermessungsaufgaben Beliehener und zugleich freiberuflich tätiger Unternehmer. Damit kann er einerseits hoheitliche Vermessungen im Kataster durchführen, Beurkundungen vornehmen und Bescheinigungen ausstellen, andererseits privatrechtliche, ingenieurtechnische Vermessungen ausführen und dokumentieren.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können auch als Prüfsachverständige für Vermessungswesen im Sinne der Hessischen Bauordnung nach der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (HPPVO) zugelassen werden.
Bei der Wahrnehmung der Aufgaben des öffentlichen Vermessungswesens, insbesondere in seiner Eigenschaft als Sicherungssystem für das Eigentum an Grund und Boden, ist ein besonderes Maß an Verantwortung gefordert. Neben den normativen Festlegungen im Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 06.09.2007 ist daher die Berufsausübung des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs mit allen Pflichten und Rechten auch in einem eigenen Gesetz geregelt (Hess. Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure vom 06.10.2010).
Die Tätigkeit als ÖbVI erfordert eine Zulassung durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und setzt die persönliche Eignung und ein sehr hohes fachliches Qualitätsniveau voraus: Fachhochschul- oder Hochschulstudium, Befähigung zum gehobenen oder höheren vermessungstechnischen Dienst (2. Staatsexamen), mehrjährige Erfahrung in der Ausführung von Katastervermessungen.
Die Berufsausübung wird in regelmäßigen Abständen durch die zuständige Fachaufsichtsbehörde (Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation) überprüft.