Unpar­tei­isch, gewis­sen­haft, ständige Weiterbildung

Die beson­dere Verpflich­tung, den Beruf unpar­tei­isch und gewis­sen­haft auszu­üben, und die langjäh­rige sachver­stän­dige Mitar­beit von Dipl.-Ing. Dirk Blaurock im Arbeits­kreis Flächen­de­fi­ni­tion der gif – Gesell­schaft für Immobi­li­en­wirt­schaft­liche Forschung e.V. führen zu ständiger und aktueller Weiter­bil­dung und beson­derer Quali­fi­zie­rung in diesem Aufgabenbereich.

Dies geschah in beson­derem Maße auch bei der direkten Mitwir­kung an den Defini­tionen und Festle­gungen für die aktuelle Richt­linie der gif vom Februar 2023 für Mietflä­chen für Gebäude (MF-GIF), aber auch für die Vorgänger-Richt­li­nien von 2017 und 2012 für Mietflä­chen für gewerb­li­chen Raum (MFG, MF/G) und auch für die Richt­li­nien der gif von 2012 für Mietflä­chen für Wohnraum (MF/W) und für Verkaufs­flä­chen im Einzel­handel (MF/V).

Herr Blaurock war als Mitglied der gif-Kompe­tenz­gruppe Flächen­de­fi­ni­tion ebenfalls betei­ligt an der Formu­lie­rung von Stellung­nahmen zur Novel­lie­rung der DIN 277 im Januar 2016 und im August 2021.

Er ist ferner benannt als einer der Verant­wort­li­chen für die deutsche Überset­zung in Inter­na­tio­nale Flächen­er­mitt­lungs­stan­dards für Immobi­lien: Büroge­bäude (IPMS – Inter­na­tional Property Measu­re­ment Standards: Office Buildings), deutsch veröf­fent­licht im Juni 2015, und ebenfalls benannt als einer der Verant­wort­li­chen für die zugehö­rigen Anwen­dungs­hin­weise in Deutsch­land, veröf­fent­licht im November 2015.

Mitar­beit in der Kompe­tenz­gruppe Flächen­de­fi­ni­tion seit 2004

Siehe hierzu Beschrei­bung auf der Seite www​.gif​-ev​.de im Bereich der Kompe­tenz­gruppe Flächendefinition:

Die Kompe­tenz­gruppe unter­sucht am Markt prakti­zierte Verfahren zur Defini­tion von (Miet-) Flächen, ermit­telt den Bedarf für die Schaf­fung neuer Standards und entwi­ckelt entspre­chende Richt­li­nien, die die Geschäfts­pro­zesse der Immobi­li­en­wirt­schaft unterstützen.

… Die Mitglieder der Kompe­tenz­gruppe Flächen­de­fi­ni­tion sind maßgeb­lich an der Erarbei­tung der verschie­denen Standards und den Maßnahmen zur Imple­men­tie­rung in Deutsch­land beteiligt.

Herr Blaurock arbeitet seit 2004 ununter­bro­chen an den Flächen­de­fi­ni­tionen der gif mit.

Sachver­stän­diger gif MF-G-Richt­linie seit 2006

Gemäß Beschluss des Vorstandes der gif-Gesell­schaft für Immobi­li­en­wirt­schaft­liche Forschung e.V. vom 18.09.2006 zum Arbeits­kreis Flächen­de­fi­ni­tion ist Dipl.-Ing. Dirk Blaurock „Sachver­stän­diger gif MF-G-Richt­linie“ (Mietflä­chen für gewerb­li­chen Raum).

Als Sachver­stän­diger gif auch Anfer­ti­gung von Schieds­gut­achten und gutach­ter­li­chen Stellung­nahmen für die gif zur Mietflä­chen­fest­le­gung nach gif-Richt­linie und zeitweise Übernahme der gif-Hotline für Fragen zur Anwen­dung der Mietflä­chen-Richt­li­nien der gif. Aktuell wird Herr Blaurock bei entspre­chender Anfrage an die Kompe­tenz­gruppe Flächen­de­fi­ni­tion der gif als ein „Experte“ benannt.

Herr Blaurock ist benannt in den neuen Richt­li­nien der gif als Mitglied der Kompe­tenz­gruppe Flächen­de­fi­ni­tion und hat in dieser Eigen­schaft auch die seit August 2013 auf der Website der gif veröf­fent­lichten Antworten zu FAQs – häufig gestellten Fragen mit formuliert.

Langjäh­rige Erfah­rung bei Aufmaß, Analyse und Dokumen­ta­tion von Mietflä­chen seit 1997

Unser Büro hat seit 1997 vielfäl­tige Erfah­rungen bei der Erstel­lung von Mietflä­chen­nach­weisen nach den unter­schied­li­chen Vorschriften und Richt­li­nien, was bei den Referenzen dokumen­tiert ist.

Hierzu gehören neben der vollstän­digen Ermitt­lung von  Mietflä­chen aus Plänen oder aus örtli­chem Aufmaß auch die Prüfung und Analyse von vorhan­denen Mietflä­chen­be­rech­nungen, stich­pro­ben­ar­tige Flächen­be­rech­nungen für ausge­wählte Teilbe­reiche, aber auch gutach­ter­liche Stellung­nahmen und detail­lierte Beratungen.

Optimie­rung von Mietflä­chen nach gif-Richt­linie MF-GIF

Wenn eine Optimie­rung der Mietflä­chen bei der Entwick­lung, Reali­sie­rung und Nutzung von gewerb­lich vermie­teten Gebäuden erreicht werden soll, ist eine genaue Kenntnis der einzelnen Defini­tionen und deren Zusam­men­wirken in der Richt­linie MF-GIF von Vorteil.

Hierbei können wir Sie in vielfäl­tiger Weise mit dem erwor­benen spezi­ellen Sachver­stand und unserer langjäh­rigen Erfah­rung bei Flächen­de­fi­ni­tionen in Deutsch­land unterstützen.

Aufmaß nur durch quali­fi­zierte Vermesser

Die Arbeiten zur Mietflä­chen­er­mitt­lung werden ausnahmslos durch Vermes­sungs­in­ge­nieure oder ausge­bil­dete Vermes­sungs­tech­niker durch­ge­führt. Gründe hierfür sind:

  • Schnelle und korrekte Erfas­sung auch schwie­riger Geome­trie vor Ort
  • Einma­lige, nur kurzzei­tige Störung der Mieter
  • Sachge­rechte, quali­fi­zierte Bearbei­tung im Innendienst